Um diesen Eingriff zu kompensieren, muss angemessener, das heisst sinnvoller und verhältnismässiger, Ersatz geleistet werden. Es wird jedoch kein 1:1-Ersatz vorausgesetzt. Als Ersatz für die zerstörten Lebensräume von Wildbienen im Speziellen und anderen Tier- und Pflanzenarten schlägt das Fachgutachten der U.________ AG die Pflanzung möglichst vieler einheimischer Wildblumen, die Erstellung von Erdböschungen und Sandflächen, den Bau einer Struktur aus grossen und teilweise morschen Baumstämmen, die Pflanzung standortgerechter Arten, Steinpflästerungen mit offen gelassenen Zwischenräumen, die Erstellung eines naturnah gestalteten Teichs mit entspre-