In ihrer Stellungnahme vom 9. November 2021 führt die ANF aus, dass es der Praxis entspricht, dass die Erhebung von geschützten oder schützenswerten Arten gemäss NHV durch spezialisierte Umweltbüros erfolgt. Die ANF erachtet die U.________ AG als renommiertes und erfahrenes Büro, weshalb das Gutachten und die darin gemachten Angaben nicht in Zweifel gezogen würden. Auch die BVD sieht keinen Grund, die fachlichen Einschätzungen der jeweiligen Spezialisten der U.________ AG anzuzweifeln.