k) Es ist unbestritten, dass sich auf der Bauparzelle Lebensräume für geschützte Bienenarten und Fadenmolche befinden. Weiter ist unbestritten, dass Mauersegler am aktuell bestehenden Gebäude nisten und dass Fledermäuse den Garten als Jagdgebiet nutzen. Es liegen jedoch keine Lebensräume von nationaler oder regionaler Bedeutung vor. In ihrer Stellungnahme vom 9. November 2021 führt die ANF aus, dass es der Praxis entspricht, dass die Erhebung von geschützten oder schützenswerten Arten gemäss NHV durch spezialisierte Umweltbüros erfolgt.