Die ANF zeigte auf, dass aufgrund der vorhandenen, nicht einheimischen Sträucher und Bäume auf dem Baugrundstück keine Hecke vorhanden ist. Weiter seien auf dem Grundstück verschiedene invasive Pflanzen vorhanden, wie beispielsweise Goldrute oder armenische Brombeere, welche unbedingt bekämpft werden sollten.98 Die ANF führte aus, dass es grundsätzlich normal sei, dass Flächen schützenswerter Biotope im Rahmen von Bauvorhaben verkleinert würden. Das sei nicht problematisch, solange die verbleibende Fläche qualitativ hochwertig sei. Insofern sei die ganze verbleibende Fläche ausserhalb der Bauten naturnah auszugestalten.99