i) Anlässlich des Augenscheins vom 10. August 2022 führte die ANF aus, es sei schwierig abzuschätzen, ob die nach der Realisierung des Bauvorhabens vorbleibende Grünfläche als Lebensraum für Wildbienen genüge. Bienen seien bewegliche und mobile Organismen, welche sich 94 Akten Beschwerdeverfahren, pag. 72 f. 95 Akten Beschwerdeverfahren, pag. 97 ff. 30/46 BVD 110/2021/176 ihre Lebensräume je nach vorhandener Nahrung aussuchen würden. Gleich würde es sich bezüglich der Fledermäuse verhalten.96