Auf eine quadratmetergenaue Vorgabe für Erdböschungen und Sandfläche werde unter diesen Umständen verzichtet. Die ANF gehe davon aus, dass die gesamten grünen Flächen zwischen den Gebäuden und im Süden des Grundstücks als artenreiche Blumenwiese ausgestaltet werde. Die Umsetzung der Massnahmen sowie der Auflagen aus den Amtsberichten erfolge durch eine ökologische Fachperson und werde durch die ANF im Rahmen der Bauabnahme beurteilt. Zudem sei auch eine allenfalls nachträglich notwendige Korrektur noch möglich.