Die ANF führt weiter aus, die überbaute Fläche des Bauprojekts sei im Vergleich zum Ausgangszustand viel grösser, weshalb die gesamte verbleibende Gartenfläche der Aussenraumgestaltung auf die Bedürfnisse der betroffenen geschützten oder schützenswerten Arten, also naturnah, ausgerichtet werden sollte. Die sachgerechte Umsetzung unter Begleitung einer ökologischen Fachperson führe zu – aus Naturschutzsicht – im Vergleich zum Ausgangszustand qualitativ hochwertigen naturnahen Lebensräumen. Auf eine quadratmetergenaue Vorgabe für Erdböschungen und Sandfläche werde unter diesen Umständen verzichtet.