Mit den vorgesehenen Gestaltungsmassnahmen würden Nahrungsressourcen geschaffen, welche nicht nur Wildbienen, sondern zahlreichen Bestäubern zugutekämen. Die ANF hielt an den Äusserungen in ihren Amtsberichten fest und betrachtete die vorgesehenen Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach wie vor als ausreichend und angemessen.