Weiter ging die ANF auf die Rüge der Beschwerdeführenden ein, es seien äusserst seltene Wildbienenarten auf dem Grundstück gesichtet worden, deren Habitat unbedingt erhalten werden müsse. Gemäss den einschlägigen Datenbanken, in welchen Beobachtungen von Wildbienenarten verzeichnet seien, gebe es keine Hinweise auf die Sichtung der vorgebrachten Bienenarten in der näheren Umgebung der Stadt Biel oder in der Region Bielersee / Seeland. Zwar könne nicht zu 100% ausgeschlossen werden, dass die seltenen Wildbienenarten im Projektperimeter vorkommen könnten.