Bis zur Bauabnahme 4.10. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die kantonalen Fachstellen mit einem Schlussbericht über die Umsetzung der Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen sowie der Auflagen der Baubewilligung zu dokumentieren. Dem Dokument sind eine Auflagenkontrolle und eine Fotodokumentation beizulegen. Nach der Bauphase 4.11. Die Bauherrschaft erarbeitet ein Konzept für die zukünftigen Unterhalts- und Pflegearbeiten auf den neuen bzw. wiederhergestellten Biotopflächen.»