Die ANF stimmt im Amtsbericht Naturschutz vom 25. September 2020 dem Vorhaben zu. Sie stellt den Antrag, die erforderliche Ausnahmebewilligung unter bestimmten Bedingungen und mit Auflagen zu erteilen. Die ANF nennt folgende Bedingungen und Auflagen: «3. Bedingungen 3.1. Gesuche um naturschutzrechtliche Ausnahmebewilligungen müssen öffentlich bekannt gemacht werden. 4. Auflagen Rodung und Wiederaufforstung 28/46 BVD 110/2021/176