«1.6.1. Grundsätzliches Mit einer Umweltbaubegleitung und den bestmöglichen Schutzmassnahmen muss erreicht werden, dass die Eingriffe in geschützte und schützenswerte Biotope sowie in Lebensräumen geschützter Arten vermieden (minimal gehalten) werden können. Sind Eingriffe unvermeidbar, müssen die betroffenen naturnahen Elemente mit den bestmöglichen Massnahmen wiederhergestellt oder mit ökologisch gleichwertigen Massnahmen anderweitig kompensiert werden. 1.6.2. Geschützte Tierarten Die im Fachgutachten dargelegten Schutz- und Ersatzmassnahmen sind für die beobachteten geschützten Tierarten vollumfänglich umzusetzen.»