d) Im Amtsbericht Naturschutz vom 5. März 2020 äusserte sich das Amt für Landwirtschaft und Natur, Abteilung Naturförderung ANF, zum Bauvorhaben. Die ANF führte aus, dass die Realisierung des Projekts zu Eingriffen in geschützte und schützenswerte Biotope sowie zu einer Zerstörung von Brutstätten gefährdeter Tiere führen würde. Ein solcher Eingriff könne nur bewilligt werden, sofern er standortgebunden sei und einem überwiegenden Bedürfnis entspreche, was eine Interessenabwägung bedinge.