Eine stichprobenartige Prüfung der Elemente der Bilanz würden zeigen, dass die Berechnung nicht zutreffend sei. So weiche der Plan «Ausgangszustand» aus den Erläuterungen zur Naturschutzbilanz von der Vegetationskartierung81 gemäss Schreiben der Beschwerdegegnerin vom 10. Januar 2022 ab, insbesondere die Talfettwiese sei auf der Vegetationskartierung mit einer deutlich grösseren Fläche ausgewiesen. Dies decke sich nicht mit den Feststellungen des Augenscheins. Die bestehenden Talfettwiesen würden eine beträchtliche Fläche ausweisen, welche in der Bilanz «Ausgangszustand»82 nicht wiedergespiegelt werde.