Die Beschwerdeführenden bringen zudem vor, der Lebensraum geschützter Wildbienen werde ersatzlos zerstört. Zudem hätte auch der Teich als Lebensraum des geschützten Kammmolchs am bestehenden Standort erhalten werden müssen. Weiter würden die Lebensräume im Fachgutachten flächenmässig nicht ausgeschieden, obwohl die ökologische Gleichwertigkeit der Ersatzmassnahmen auch von deren Fläche abhängig sei.