Aufgrund dieser Beurteilung im Fachgutachten Naturschutz der U.________ AG erstellte die ANF am 25. September 2020 einen zweiten Amtsbericht Naturschutz79. Die ANF stellte den Antrag, die Ausnahmebewilligung unter Bedingungen und Auflagen zu erteilen. Im angefochtenen Entscheid erteilte die Vorinstanz die Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere.