Aufgrund der eingegangen Einsprachen, welche rügten, im Garten würden geschützte und bedrohte Bienenarten und Fledermäuse nisten, holte die Vorinstanz einen Amtsbericht der Abteilung Naturförderung (ANF) des Amts für Landwirtschaft und Natur ein. Mit Amtsbericht vom 5. März 202077 forderte die ANF die Erhebung der geschützten und bedrohten Arten, um die Erteilung der erforderlichen Ausnahmebewilligung prüfen zu können. Die Bauherrschaft liess von der U.________ AG das Fachgutachten Naturschutz vom 15. Juli 202078 erstellen.