zember 2014 S. 11 75 Hettich/Jansen/Norer, Kommentar zum Gewässerschutzgesetz und zum Wasserbaugesetz, 2016, Art. 36a N. 135 76 Vgl. Beurteilung des AGR vom 5. Mai 2022, Beschwerdeakten p. 100 22/46 BVD 110/2021/176 a) Auf der Bauparzelle stehen aktuell ein Einfamilienhaus und eine Garage. Weiter befindet sich im Garten der Parzelle ein künstlich angelegter Betonteich. Entlang der Parzellengrenzen stehen Büsche und Bäume.