e) Die Stadt Biel hat den Gewässerraum für ihr Gemeindegebiet noch nicht festgelegt. Aus diesem Grund kommen vorliegend die Übergangsbestimmungen der GSchV zur Änderung vom 4. Mai 2011 zur Anwendung. Wie der OIK III in seinem Amtsbericht vom 6. März 202072, Ziffer 1.1, ausführte, ist demgemäss beidseitig der Zihl ein Streifen von 20.00 m grundsätzlich frei zu halten. In diesem Bereich befindet sich ein Teil der Südwestecke der Bauparzelle Biel/Bienne Grundbuchblatt Nr. L.___