«Der in der Stellungnahme von Herrn G.________ in Frage gestellte Begriff der Mittelwasserlinie (welcher in der Tat keine bundesrechtliche Referenz darstellt) ist eine Konkretisierung des bundesrechtlichen Begriffs der Uferlinie. Insbesondere bei flachen Uferböschungen ist eine nachvollziehbare Festlegung der Uferlinie oftmals schwierig. Der Begriff Mittelwasserlinie bezeichnet die auf der Böschung oftmals sichtbare Vegetationslinie des mittleren Wasserstandes. Sie entspricht inhaltlich nach unserer Interpretation dem Begriff Uferlinie.