Als «künstlich angelegt» werden Gewässer definiert, die für bestimmte, oft nicht wasserbauliche Zwecke neu geschaffen werden (beispielsweise Hafenanlagen, Ober- und Unterwasserkanäle von Kraftwerken, Be- und Entwässerungskanäle, industrielle Zu- und Ableitungen, Hochwasserentlastungskanäle, Speicherseen, Baggerseen, Ziergewässer oder Golfplatzseen). Künstlich angelegte Gewässer werden in der Regel von natürlichen Gewässern gespiesen und verfügen über kein Einzugsgebiet.68