Die Gewässerräume seien nicht im Situationsplan eingezeichnet, die Pläne seien zu revidieren. Es sei davon auszugehen, dass mehrere Bauteile im Gewässerraum liegen würden. Dies auch, weil die Beurteilung des TBA OIK III, wonach beim Seitenarm der Zihl auf den Parzellen Biel/Bienne Grundbuchblatt Nrn. M.________, N.________, O.________ und T.________ kein Gewässerraum ausgeschieden werden müsse, bestritten werde. Der Seitenarm sei bereits auf der Siegfriedkarte um 1900 vermerkt gewesen und habe eine beachtliche Länge von rund 90.00 m. Es gebe auch keine künstliche Abtrennung zum Zihlkanal. Der Seitenarm sei zwingend in den Gewässerraum aufzunehmen.