Der von der Beschwerdegegnerin eingereichte und von der Vorinstanz bewilligte Plan «Baustelleneinrichtung» vom 9. Februar 2021 zeigt die Erschliessungen der Baustelle über die West- sowie die Ostseite auf. Gemäss diesem Plan soll der Schwerverkehr (im Plan als rote Linie «Baustellenverkehr schwer» eingezeichnet) auf der Westseite über die Q.________strasse und Schiffländte zufahren. Auf der Ostseite, über den P.________weg, sollen die kleineren Fahrzeuge (als blaue Linie eingezeichnet) zum Grundstück gelangen. Die Vorinstanz führt dazu in Ziffer 3.6.2