e) Aus den Verfahrensakten ist ersichtlich, dass die Vorinstanz zunächst die Baustellenzufahrt von Osten, über den S.________weg und den P.________weg vorschrieb, da die für den Zugang von der Westseite her abzubrechende Sichtbetonmauer teuer erstellt und saniert worden sei.55 Nach Rücksprache der Beschwerdegegnerin mit den involvierten Fachstellen, konnte eine Lösung gefunden werden, welche die Zufahrt über die Q.________strasse und Schiffländte von der Westseite des zu bebauenden Grundstücks erlaubt. Die Dienststelle Tiefbau stimmt in ihrem Bericht vom 31. März 202156 diesem Vorgehen zu und schreibt Folgendes: