Als Folge davon müsste die Stadt Biel nachträglich eine Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung erlassen. Die Stadt Biel hat in ihrer Stellungnahme vom 12. September 2022 angekündigt, die Aufhebung der Parkfelder in einem separaten Verfahren durchzuführen und eine Verfügung des Gemeinderats mit Rechtsmittelbelehrung zu veröffentlichen. Auch wenn die Entfernung des fragli- 42 Akten Beschwerdeverfahren, pag. 165 ff. 43 Signalisationsverordnung des Bundesrats vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) 44 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 45 René Schaffhauser, Grundriss des schweizerischen Strassenverkehrsrechts, Band I, N. 155; Christoph J. Rohner,