b) Das Rechtsamt teilte daher den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 19. August 2022 mit, gestützt auf eine summarische Einschätzung sei davon auszugehen, dass das Parkfeld entlang der östlichen Grenze der Parzellen Nrn. B.________ und L.________ um die Hälfte gekürzt werden müsse und dass die Aufhebung von Parkfeldern der blauen Zone nicht im Baubewilligungsverfahren, sondern in einem separaten Verfahren durchgeführt werden müsse. Es werde beabsichtigt, im Falle einer allfälligen Bestätigung der Baubewilligung den Beginn der Bauarbeiten von einer Bedingung betreffend die teilweise Aufhebung des Parkfeldes abhängig zu machen.