Dieses Parkfeld würde den für den Langsamverkehr geplanten Zugang zur Bauparzelle zumindest teilweise verunmöglichen. Auf dem Parkfeld abgestellte Autos würden zudem die Sicht für Personen, welche die Parzelle Nr. L.________ über den projektierten Ausgang verlassen, behindern. Damit der Zu- und Weggang für Zufussgehende und Fahrradfahrende gewährleistet ist, ist daher die Kürzung oder Aufhebung des erwähnten Parkfeldes notwendig. Der von der Vorinstanz bewilligt Plan «Baustelleneinrichtung» vom 9. Februar 2021 sieht vor, das fragliche Parkfeld während Bauphase aufzuheben. Die Aufhebung nur während der Bauphase alleine genügt aber wie dargelegt nicht.