a) Weiter bringen die Beschwerdeführenden vor, die Erschliessungen benachbarter Grundstücke müssten aufeinander abgestimmt werden und soweit nötig gemeinsam erstellt werden. Vorliegend hätten das vorliegende Bauvorhaben am P.________weg 8 sowie das Bauvorhaben am P.________weg 6 nicht aufeinander Rücksicht genommen. Die Beschwerdegegnerin argumentiert, eine gemeinsame Tiefgaragenausfahrt mit dem Nachbargrundstück sei angesichts der unterschiedlichen Bautiefen nicht möglich.