rung des benachbarten Bauvorhabens künftig frei bleibt. Sollte das Bauvorhaben auf der Nachbarparzelle Nr. H.________ nicht oder später realisiert werden, könnte die Freihaltung des Sichtfeldes gestützt auf die Strassengesetzgebung durchgesetzt werden: Um das Sichtfeld für eine Sichtweite von 50.00 m gegen Norden frei zu halten, genügt es, wenn in der östlichsten Ecke der Parzelle Nr. H.________ das Lichtraumprofil gemäss Art. 83 SG frei ist. Im Lichtraumprofil dürfen per se keine Bauten und Anlagen erstellt werden, Ausnahmen sind nicht zulässig.37