Es ist allerdings mit einer Bedingung sicher zu stellen, dass das vorliegende Bauvorhaben erst realisiert wird, wenn die fraglichen Parkfelder aufgehoben sind (vgl. dazu Erw. 15). Hinsichtlich der in die Einstellhalle einfahrenden Autos ist entgegen der Beurteilung des TBA OIK III ebenfalls nicht mit Sichtbehinderungen zu rechnen. Die Beschwerdegegnerin plant eine Einstellhallenein- und -ausfahrt mit Ampelsystem. In die Einstellhalle einfahrende Fahrzeuge sollen dabei priorisiert werden, so dass wartende Autos in der Einstellhalle stehen bleiben und nicht auf dem P.________weg.