___ zwei Parkfelder markiert36; stehen dort Autos, ist die Sicht für aus der Einstellhalle ausfahrende Autos in Richtung Norden teilweise behindert. Letzteres ist insofern unproblematisch, als diese Parkfelder aufgehoben werden sollen, um ein Bauvorhaben bzw. eine Einstellhallenausfahrt auf der Parzelle Nr. H.________ zu ermöglichen. Die Sichtbehinderung für den vorliegend zu beurteilenden Strassenanschluss würde dadurch wegfallen. Es ist allerdings mit einer Bedingung sicher zu stellen, dass das vorliegende Bauvorhaben erst realisiert wird, wenn die fraglichen Parkfelder aufgehoben sind (vgl. dazu Erw.