Es ist davon auszugehen, dass vom südlichen Teil des Schilfwegs her kommende Verkehrsteilnehmende den öffentlichen Platz aus ihrer Sicht auf der rechten Seite des Baumes befahren, da dies den Regeln des Rechtsverkehrs entspricht und auch Kreisel auf diese Weise befahren werden. Konfliktsituationen mit den aus der Einstellhalle ausfahrenden Autos sind daher kaum zu erwarten. Daher kann, wie das TBA OIK III festhielt, das Sichtfeld nach rechts vernachlässigt werden.