11/46 BVD 110/2021/176 Auf dem von der Beschwerdegegnerin im vorinstanzlichen Verfahren mit Eingabe vom 8. Februar 2021 eingereichten Plan35 sind Sichtweiten nach links, d.h. in Blickrichtung Q.________strasse zum nördlichen Teil des Schilfwegs eingezeichnet. Nach rechts ist keine Sichtweite eingetragen, da sich direkt neben der Einstellhallenausfahrt die Parzellengrenze mit einer Mauer befindet und direkt von rechts keine Fahrzeuge entgegenkommen.