Im Bericht vom 31. März 202130 hält das Tiefbauamt der Stadt Biel fest, die Sichtweiten könnten eingehalten werden. Zur Sicherstellung, dass der öffentliche Grund nicht als Warteraum für die in die Tiefgarage einfahrenden bzw. wartenden Fahrzeuge dient, sei die von der Bauherrschaft vorgeschlagene Ampelanlage zur Priorisierung der