d) In Bezug auf die Verkehrssicherheit der Einstellhallenein- und -ausfahrt hat das Tiefbauamt der Stadt Biel in seinem ersten Bericht vom 15. Januar 202128 von der Bauherrschaft einen Plan, in dem die Sichtweiten ersichtlich sind, sowie eine Präzisierung der Massnahmen für die Bewirtschaftung der Ein-/Ausfahrt in/aus der Tiefgarage verlangt. Die Beschwerdegegnerin reichte daraufhin einen erläuternden Plan ein, in dem Sichtweiten von 50.00 m, 35.00 m und 20.00 m in Richtung Q.________strasse eingetragen sind.29 Im Bericht vom 31. März 202130 hält das Tiefbauamt der Stadt Biel fest, die Sichtweiten könnten eingehalten werden.