Auf dem Baugrundstück steht aktuell ein Einfamilienhaus. Im Vergleich dazu geht mit den beiden geplanten Mehrfamilienhäusern mit 17 Wohnungen und 25 Autoabstellplätzen in der gemeinsamen Einstellhalle eine gesteigerte Nutzung des bestehenden Strassenanschlusses an den P.________weg (Y.________strasse) einher. Daher ist eine Strassenanschlussbewilligung der Gemeinde erforderlich. In koordinierten Verfahren wie dem vorliegenden, wird die Strassenanschlussbewilligung Bestandteil des Gesamtentscheides und ist im Dispositiv des Entscheides zu nennen (Art. 9 Abs. 2 Bst.