So hat denn auch die Dienststelle Feuerwehr und Zivilschutz der Stadt Biel in ihrem Bericht vom 15. Dezember 2019 keine Bedenken vorgebracht. Die Erschliessung des Bauvorhabens ist somit genügend. Die Rügen der Beschwerdeführenden erweisen sich als unbegründet. 5. Strassenanschlussbewilligung / Einstellhallenzufahrt a) Die Beschwerdeführenden rügen, die Mindestsichtweite von 50.00 m bei der Garagenausfahrt Richtung Q.________strasse sei nicht eingehalten und die Sichtweiten in die andere Richtung seien gar nicht erst ausgewiesen. Die Verkehrssicherheit sei auch diesbezüglich klar verletzt.