Das TBA OIK III führt weiter aus, es sei eine grosse Rücksichtnahme zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmenden erforderlich. Es sei jedoch davon auszugehen, dass Bewohnende des Quartiers sich bewusst seien, dass sich am P.________weg auch noch ein Kindergarten befinde und daher Kinder auf der Strasse unterwegs seien. Dies sei bei ortsunkundigen Parkplatzsuchenden anders, welche einen Parkplatz möglichst nah am See suchen würden.12 9 Akten Beschwerdeverfahren, pag. 91 f. 10 Akten Beschwerdeverfahren, pag. 93 11 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR. 741.11) 12 Akten Beschwerdeverfahren, pag. 92 und 94