In der Stellungnahme vom 8. November 20218 gibt die Vorinstanz an, es sei nicht ersichtlich, weshalb die Erschliessung über die bestehenden Strassen durch das Bauvorhaben verunmöglicht oder stark erschwert werden sollte. Der P.________weg weise eine Fahrbahnbreite von mindestens 4.90 m auf. Der Zufahrtsverkehr würde durch die alternierende Anordnung von Parkplätzen in der blauen Zone gesteuert und soweit erforderlich beruhigt. d) Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sichergestellt ist, dass das Baugrundstück auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Baus oder der Anlage, wenn nötig bereits bei Baubeginn, genügend erschlossen sein wird (Art. 7 Abs. 1 BauG).