b) Die Beschwerdegegnerin macht insbesondere geltend, die Verkehrssicherheit sei mit der bestehenden Erschliessung eingehalten. Die durch die Parkplätze der blauen Zone verkehrsberuhigte Quartierstrasse biete genügend Ausweichstellen, der P.________weg verfüge auch über die notwendige Breite und die nötigen Sichtweiten. Zudem sei auch noch offen, inwieweit die 6 Akten Beschwerdeverfahren, pag. 185 ff. 5/46 BVD 110/2021/176