c) Verfahrensgegenstand ist das Bauvorhaben gemäss der Projektänderung vom 7. November 2022 (mit Eingangsstempel des Rechtsamts der BVD vom 8. November 2022). Die vorliegende Projektänderung betraf lediglich die Umgebungsgestaltung. Das Bauvorhaben bleibt damit in seinen Grundzügen gleich. Es handelt sich um eine Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Dritte wurden durch die Projektänderung nicht neu betroffen.