a) Mit Eingabe vom 3. Oktober 2022 reichte die Beschwerdegegnerin einen aktualisierten Umgebungsgestaltungsplan ein, welcher die gemachten Auflagen bezüglich Natur- und Landschaftsschutz berücksichtigt. Mit Schreiben vom 7. November 2022 reichte die Beschwerdegegnerin erneut einen aktualisierten Umgebungsgestaltungsplan (mit Eingangsstempel des Rechtsamts der BVD vom 8. November 2022) ein, welcher denjenigen vom 3. Oktober 2022 ersetzt.