In ihrer Eingabe vom 5. April 2023 bestätigen die Beschwerdeführenden ihre Anträge gemäss Beschwerde vom 5. Oktober 2021. Sie äusserten sich zudem zum aktualisierten Umgebungsgestaltungsplan vom 24. Oktober 2022 und der Naturschutzbilanz. Sie beantragen, die ANF sei aufzufordern, eine fundierte und überprüfbare Beurteilung und Stellungnahme dazu abzugeben. Weiter machten sie Ausführungen zur Erschliessung, hauptsächlich bezüglich Verkehrssicherheit. Mit Schreiben vom 13. April 2023 verzichtete die Beschwerdegegnerin auf die Einreichung von Schlussbemerkungen und bestätigte die bereits gemachten Ausführungen.