8. Mit Schreiben vom 16. Januar 2023 teilte die Vorinstanz mit, das Baugesuch sei im kantonalen Amtsblatt vom 7. Dezember 2022 publiziert und die Akten 30 Tage öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt worden. Es seien innert Frist keine weiteren Einsprachen mehr eingegangen. Dieses Schreiben wurde den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 2. März 2023 zugestellt. Weiter wurde den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt, dass seitens des ANF keine weitere Stellungnahme eingegangen ist. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, ihre Stellungnahme zu den Projektänderungsplänen sowie Schlussbemerkungen einzureichen.