Das Rechtsamt beauftragte die Vorinstanz, das Baugesuch nachträglich im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen und die Baugesuchsakten mitsamt den massgebenden Akten aus dem Beschwerdeverfahren öffentlich zur Einsichtnahme aufzulegen. Mit gleicher Verfügung wurden den Verfahrensbeteiligten die Stellungnahmen der Beschwerdeführenden vom 8. September 2022 sowie der Vorinstanz vom 12. September 2022, die Stellungnahme der Beschwerdegegnerin vom 3. Oktober 2022 resp. 7. November 2022 mit dem aktualisierten Umgebungsplan sowie der Amtsbericht Fischerei des Fischereiinspektorats vom 16. September 2022 zugestellt.