6. Mit der Verfügung vom 19. August 2022 bat das Rechtsamt die Vorinstanz zudem um Mitteilung, ob das Bauvorhaben – konkret das Ausnahmegesuch betreffend Biotopschutz – im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens auch im kantonalen Amtsblatt publiziert worden sei. In ihrer Stellungnahme vom 12. September 2022 teilte die Vorinstanz mit, die Publikation sei lediglich im Amtsanzeiger Biel / Leubringen, nicht aber im kantonalen Amtsblatt vorgenommen worden. Die Baubewilligungsbehörde gehe davon aus, in einer Stadt wie Biel mit 55'000 Einwohnerinnen und Einwohner seien die privaten Organisationen, welche zur Einsprache befugt sind, durch aktive Ortsgruppen oder Mitglieder vertreten.