Zudem wurde die Beschwerdegegnerin aufgefordert, aktualisierte Pläne betreffend Baustelleneinrichtung und Umgebungsgestaltung einzureichen, sowie sich dazu zu äussern, dass das Rechtsamt beabsichtige, im Falle einer Bestätigung der Baubewilligung eine Bedingung aufzunehmen und den Beginn der Bauarbeiten von der Aufhebung von Parkfeldern in der blauen Zone (in einem separaten Verfahren) abhängig zu machen. Weiter wurde mit derselben Verfügung das Amt für Landwirtschaft und Natur, Fischereiinspektorat, gebeten, in Form eines Amtsberichts zur Einleitung des Baugrubenwassers in die Zihl Stellung zu nehmen.