Bausicherheit seien nicht aufgrund aller vorliegender Grundlagen vorgenommen worden. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In ihrer Beschwerdeantwort vom 8. November 2021 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des Gesamtbauentscheids der Vorinstanz. Auch die Stadt Biel beantragt mit Stellungnahme vom 8. November 2021 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung ihres Bauentscheids vom 6. September 2021. Die ANF äusserte sich mit Stellungnahme vom 9. November 2021 zur Beschwerde, ohne einen expliziten Antrag zu stellen.