Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 6. September 2021, die Erteilung des Bauabschlages, eventualiter die Zurückweisung an die Vorinstanz und subeventualiter im Falle der Bestätigung der Baubewilligung die Verfügung einer Auflage bezüglich Baustellenzufahrt. Die Beschwerdeführenden machen insbesondere geltend, die Erschliessung sei ungenügend, es würden sich Bauteile im Gewässerraum befinden, die Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere sei zu Unrecht gewährt worden, die ersuchte Gewässerschutzbewilligung sei nie öffentlich bekannt gemacht worden und die Beurteilung der Grundwasserabsenkung und die Beurteilung der diesbezüglichen