2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 5. Oktober 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 6. September 2021, die Erteilung des Bauabschlages, eventualiter die Zurückweisung an die Vorinstanz und subeventualiter im Falle der Bestätigung der Baubewilligung die Verfügung einer Auflage bezüglich Baustellenzufahrt.